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Pierre Guillaume: Eine Gerichtsverhandlung in Frankreich
(Dieser Aufsatz erschien auf deutsch zuerst in Sleipnir. Zeitschrift für Kultur, Geschichte und Politik 2/1999)
Am Freitag, den 17. Februar 1998, bin ich gegen 13.00 Uhr zu Fuß allein in den Justizpalast gegangen, um dort die Urteile in einer Serie von fünf Prozessen, in denen sich Staatsanwaltschaft und eine Riege von
Vereinigungen – eine erinnernder, demokratischer und antirassistischer als die andere –, die als Nebenkläger auftraten, auf der einen Seite, und Pierre Guillaume und Roger Garaudy bzw. Roger Garaudy
allein auf der anderen Seite gegenüberstanden.
Ich habe mich am Publikumseingang des Justizpalastes eingefunden, wo ich einen arabischen Journalisten traf, Herrn Shakir Nouri, den ich bei einem anderen Prozeßtermin kennengelernt hatte. Wir haben uns gemeinsam der
Leibesvisitation unterzogen und sind den ersten Gang gleich links in Richtung der Strafkammern gegangen. Sofort bemerkte ich in diesem Gang die Anwesenheit von jungen Männern (20 bis 30 Jahre alt), die mit dem
typischen Verhalten desjenigen dort spazierten oder herumstanden, der nicht auffallen will, die still beobachteten, ohne den Eindruck des Beobachters vermitteln zu wollen, und die sich begegnen und dabei den
Eindruck vermeiden wollen, daß sie sich kennen. Doch die wenig zufällige Anwesenheit genau zu dieser Tageszeit in genau diesem Gang von fünf oder sechs besonders friedlichen und entspannten jungen Männern ließ mich
vermuten, daß es sich um eine erste Staffel einer organisierten Gliederung handeln könnte.
Dieser Eindruck bestätigte sich, als wir in der Vorhalle im Erdgeschoß ankamen und ein für diese Uhrzeit ungewöhnlich zahlreiches “Publikum” (ich bin Stammgast im Justizpalast) vorfanden, das in kleinen
Gruppen überall und vor den vier Sälen im Erdgeschoß verteilt war, als ob die anberaumten Prozesse jeweils ein zahlen- und habitusmäßig identisches Publikum anziehen würden. Ich ging weiter die Haupttreppe hinauf;
noch immer in Unterhaltung mit Herrn Nouri.
Oben angekommen, war jeder Zweifel ausgeschlossen: Ich erkannte sofort mehrere zionistische Aktivisten, von denen mich schon einige in der Vergangenheit bedroht und angegriffen hatten. Ihre Anwesenheit an diesem Ort
war weder eine Überraschung, noch war dagegen etwas zu tun. Was mir keine Ruhe ließ, war ihr Verhalten. Manche von ihnen taten so, als warteten sie vor den anderen Sälen, indem sie dort herumstanden oder einzeln
herumspazierten, wobei sie so taten, als kennten sie sich nicht – sie befolgten genau die Taktik, wie sie vor den Versammlungen zu den verbotenen Demonstrationen während des Algerienkrieges angewandt wurde.
Diese ganze Gliederung kam zu der noch stärkeren Gruppe von etwa dreißig Personen mit deutlich erkennbarem Aussehen hinzu, die am Eingang zum Saal der 17. Strafkammer stand und als Bétar-Tagar-Truppe zu
identifizieren war. Ich begegnete mehreren arabischen und islamischen Journalisten, und einige revisionistische Sympathisanten, Dauergäste bei den verschiedenen Prozessen, kamen auf mich zu und begrüßten mich.
Einige wiesen mich etwas beängstigt auf die besonderen Gäste hin: “Der Bétar ist da!” Auch ihnen fiel unangenehm auf, daß die Ordnungskräfte offenbar nicht in ausreichender Stärke vertreten waren.
Angesichts dieser Lage zogen es einige ältere Personen, aber auch junge Sympathisanten der Revisionisten vor, das Weite zu suchen. Ich bemerkte darüber hinaus zwei Kameraleute, die auf einer Bank gegenüber dem
Eingang zur 17. Strafkammer standen, die offensichtlich den Eindruck von Journalisten oder beauftragten Journalisten zu vermitteln suchten und die mich – dies quasi ständig – mit dem Auge ihrer
Videokamera unauffällig verfolgten und die systematisch jeden aufnahmen, der mir die Hand gab oder mit mir Worte wechselte.
Ich war zu dieser Zeit nicht um meine Sicherheit besorgt, denn ich weiß aus Erfahrung, daß diese zionistischen Zeloten nur streng diszipliniert vorgehen, und es konnte nicht das Ziel dieser Gliederung sein, mich
persönlich anzugreifen. Eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn zum Angriff gegen mich überzugehen, und dies vor den arabischen Journalisten, schien mir nicht mit der Strategie ihrer Führung übereinzustimmen. Ich
nutzte dies also zu kleinen Spaziergängen, ohne die geringste Beunruhigung zu zeigen. Ich bemerkte Herrn Fainberg und Herrn Richard Sabban, Präsident von Maccabi-Inter. Nachdem ich den Gedanken in Betracht gezogen
hatte zu verschwinden, solange noch Zeit dazu war, gleichzeitig aber befürchtete, verfolgt zu werden, entschied ich mich schließlich, mich in den Schutz einiger Gendarmen, die an den Absperrungen aus Eisengittern
vor der 17. Strafkammer standen, zu begeben. Ich ging also zu einer Gruppe von zwei Dutzend Leuten, die eine Schlange bildeten, offenbar um als erste eingelassen zu werden. Aus dieser Gruppe heraus grüßte mich eine
Sympathisantin. Sie wurde sofort aus der Schlange ausgestoßen, und zwei Jugendliche “deckten” mich die ganze Zeit über, um mich so davon abzubringen, dort stehen zu bleiben.
Ich ging also, immer noch ohne die geringste Beunruhigung zu zeigen, zu Herrn Shakir Nouri und Herrn Said Hamdi, die ganz in der Nähe anderer arabischer Journalisten standen, die alle von der unverhüllten Anwesenheit
der Gruppe von etwa dreißig Betarim inmitten des Justizpalastes vor der 17. Strafkammer überrascht waren, von den anderen Abteilungen der zionistischen Gliederung aber noch gar nichts mitbekommen hatten.
Ich meinerseits gab den Anschein absoluten Gleichmuts und lächelnder Gelassenheit; dies umso deutlicher, als ich die besagten Kameras auf mich gerichtet wußte. Ich wußte, daß die Regisseure des Medienvolks sehr
unzufrieden damit waren, von mir noch kein Foto zu haben, auf dem ich ein haßerfülltes, ängstliches oder aggressives Gesicht zeigte. In diesem Moment bekam ich einen deutlichen, aber relativ leichten Tritt gegen
mein linkes Schienbein. Ich sah dem Angreifer lächelnd und etwas erstaunt in die Augen, woraufhin er die Fassung zu verlieren schien. Niemand hat davon etwas mitbekommen. Eine Reaktion meinerseits war –
angesichts der geschilderten Szenerie – völlig umsonst. Mehrere Nachbarn im Gedränge haben sich uns bis auf Körperkontakt genähert und berührten uns (wir blieben völlig ruhig und friedlich), und da bekam ich
einen zweiten Fußtritt, diesmal stärker, mit einer Stahlkappe. Gleiche Reaktion. Nun stieß mir ein Schlangennachbar in einem blauen Anorak mit dem Ellenbogen in meine Rippen, wieder sehr diskret, doch diesmal
bemerkte Herr Hamdi den Vorgang und protestierte sofort energisch, was sogleich ein erstes Handgemenge auslöste: Schreie, Gebrüll; mehrere Personen wurden an verschiedenen Stellen in der Vorhalle brutal geschlagen,
doch habe ich dies persönlich nicht gesehen. Mehrere Personen um mich herum, unter denen ich Anhänger Frau Fainbergs und Freunde Herrn Gérard Sabbans erkannte und die bis dahin friedlich schienen, stießen mir
gegenüber Morddrohungen aus, und insbesondere einer von ihnen glühte vor Haß und Aggressivität. Er schien durch Anweisungen von oben zurückgehalten, doch mir mitteilen zu müssen, daß ich schon sehen werde, was mir
blühe. Ich hielt es für angebracht, mich unter den “Schutz” der Gendarmen zu begeben und sah zu, möglichst bald in den Saal der 17. Strafkammer zu kommen, um dort die Eröffnung der Verhandlung abzuwarten.
Es waren dort vier Gendarmen hinter der Absperrungen aus vier Eisengittern, die vor der Eingangstür zu einem Rechteck zusammengeschoben waren, ein “Kleiderschrank” mit kurzem Haar, der zu den Gendarmen zu
gehören schien, und mehrere Personen, denen die Gendarmen Zuflucht boten.
Die eisernen Gitter waren ineinander befestigt. Ich wollte nicht über sie hinwegspringen, aus Angst, die dahinterstehenden Eingeschlossenen könnten dies für ein gewaltsames Druchbrechen der Absperrung halten oder daß
dies das Startsignal für einen erneuten Angriff abgeben würde, während sich die Lage inzwischen wieder beruhigt hatte. Vor mir stand ein Gendarm, deutlich korpulenter als die anderen, dessen Blick ich zu erheischen
versuchte, damit er mir behilflich sein könne, Einlaß in den Saal zu bekommen, als eine Frau zu meiner Seite die Gitter auseinanderschob und mich mit lauter Stimme aufforderte, schnell hereinzukommen. In diesem
Moment hörte ich hinter dem korpulenten Gendarmen, der mit dem Gesicht zu mir stand, ein dumpfes Geräusch, das ich sofort als einen Schlag erkannte. Diesem Schlag folgte ein Geschrei und dann Schreie von
Frauen. Ich sah zur Linken des Gendarmen einen Mann am Boden, der sich mit den Händen an den Wangen hielt und eine Frau, die versuchte, ihm zu helfen, indem sie dem Angreifer, der versuchte, weitere Schläge zu
landen, den Arm verdrehte. Den Angreifer selbst sah ich nicht; der Gendarm verstellte mir die Sicht. Mit einem Male sah ich – diesmal zur Rechten des Gendarmen – die Silhouette des Angreifers, der über
die Absperrung rechts sprang und sich entlang der auf die Straße zeigenden Fenster davonmachte und dann hinter der Bank, auf der die “Kameraleute” standen, schließlich in der Gruppe der Betarim verschwand, ohne daß irgend jemand etwas tat, ihn aufzuhalten. Es war der “Kleiderschrank”, den ich zuvor mit den Ordnungskräften gesehen hatte, und von dem ich angenommen hatte, er gehöre auf die eine oder andere Weise zu ihnen. Im gleichen Augenblick ließen die Betarim verschiedene
Sprechchöre ertönen und kamen näher bis zur Absperrung mit den Gendarmen. Diese leisteten Widerstand, wie sie konnten, schienen aber völlig überfordert, riefen nach Verstärkung und versuchten, die Eingekesselten zu
beruhigen, indem sie ihnen sagten, daß die Verstärkung bald eintreffe. Sie selbst schienen verdutzt und sich dessen bewußt zu sein, daß das, was sich hier abspielte, ganz und gar nicht hinnehmbar sei. Ich hatte
jedenfalls den Eindruck, daß sie entschlossen seien, das ihnen Mögliche zu unternehmen, um die Belagerten vor dem Lynchen zu retten. Wir versuchten, den Verletzten zu beruhigen, der keine sichtbaren Spuren im
Gesicht hatte, aber Anzeichen von starken Schmerzen aufwies. Unter den Belagerten bemerkte ich die Anwesenheit von Herrn Ahmed Hamdi, ohne mich daran erinnern zu können, wann er zu uns aufgeschlossen hatte oder ob
er sich schon vor mir dort befunden hatte.
Ein arabischer Journalist hatte sich noch vor mir, unter Umständen, die ich nicht kenne, in den Bereich retten müssen, der von Absperrungen, vier Gendarmen und dem “Kleiderschrank”, der dem Ordnerdienst
anzugehören schien, begrenzt bzw. bewacht war. Mit einem Male ist er von jemanden, von dem er angenommen hatte, er sei für die Sicherheit des Publikums zuständig, brutal auf den Kopf geschlagen worden und zu Boden
gegangen. Eine Frau ist sofort eingeschritten, um den Angreifer daran zu hindern, einen zweiten Schlag anzubringen. Der Journalist war “weggetreten” und konnte sich einige Sekunden lang nicht aufrichten.
Eine entfesselte Meute schrie währenddessen: “Garaudy Nazi!”, “Araber Nazis!”, “Tod den Palästinensern!” Während einiger langer Minuten mußte mit allem gerechnet werden und war
das Schlimmste zu befürchten. Schließlich wurde die Tür zur 17. Strafkammer geöffnet, damit die Bedrohten Zuflucht suchen konnten.
Ein Gendarmerie-Hauptmann ließ den Verletzten auf eine Bank setzen. Sein Äußeres wies keine Verletzung auf, doch war sein Gesicht schmerzverzerrt, was auf innere Verletzungen hinwies; sein Blick war ziemlich gestört.
Sichtlich erschüttert, strengte er sich heftig an, um etwas zu sagen, doch gelang ihm dies nicht. Mit einem Male brach es aus ihm hervor: “Das kann nicht hingenommen werden! Ungeheuerlich! Im Justizpalast! In
Frankreich! Das ist ein jüdisches Verhalten! Das ist jüdisches Verhalten!” Und dann, als der Hauptmann und ich ihn zu beruhigen versuchten, wiederholte er ein weiteres Mal: “Ja, ich sage es noch einmal:
Das ist ein jüdisches Verhalten!” In diesem Moment kam Herr Richard Sabban, der Präsident des monoethnischen Apartheid-Sport- und Kulturvereins “Maccabie-Inter”, zu dessen Mitgliedern die wildesten
Angreifer gehören, näher und sprach auf eintönige Weise, die verriet, daß er den Satz auswendig gelernt hatte: “Ich bitte festzuhalten, daß rassistische und antisemitische Äußerungen in einem öffentlichen
Gebäude des französischen Justizapparats fallen, ohne daß die Behörde reagiert.” Dann entfernte er sich mit einem Kauderwelsch, aus dem hervorging, daß Frankreich, die französische Justiz und die Gendarmerie
sträfliches und traditionelles Wohlwollen gegenüber Rassisten und Antisemiten an den Tag legten.
Es war klar, daß die von vier Gendarmen verteidigte, völlig unzureichende Absperrung in dem Augenblick, wo sich die Betarim dazu entschließen würden, uns zu lynchen, dies nicht verhindern würde können. Und
nach einer nicht lange anhaltenden Beruhigung der Lage begannen wieder die Schreie, die Beschimpfungen und die Gewalttätigkeiten, aber keine Verstärkung war zu sehen. Die Tür zum Verhandlungsraum blieb fest
verschlossen, und ich begann schon, die Möglichkeiten eines gewaltsamen Einbruchs der Tür abzuschätzen, als einer der Gendarmen rhythmisch an die Tür zu hämmern begann und zwischen den Schlägen sein Ohr an die Tür
hielt. Der Gendarm wußte offenbar, daß jemand hinter der Tür stand, die sich nun auch tatsächlich öffnete und fünf oder sechs Personen und dann nach einigen Minuten weiteren Personen, darunter Herrn Richard Sabban,
den Zutritt in den Gerichtssaal frei gab.
Von diesem Moment an hörte ich mehrere Male Schreie und Tumulte, die von außerhalb kamen, doch ich habe keine Kenntnis davon, was dort geschah.
Als ich später das Publikum eintreten sah – unter dessen überwältigender feindlicher Mehrheit auch einige Sympathisanten Roger Garaudys und auch Prof. Faurisson und einige seiner Anhänger –, schloß ich
daraus, daß polizeiliche Verstärkung gekommen und eine Art Ordnung wiederhergestellt worden war.
Im Vorraum zum Gerichtssaal befand sich ein Hauptmann und ein Kommandant der Gendarmerie, die uns einließen. Ich versuchte, den Kommandanten anzusprechen – ohne Erfolg. Hinter der Fassade einer strengen
militärischen Korrektheit erkannte ich eine dumpfe Feindseligkeit mir gegenüber. Es gelang mir, den Hauptmann anzusprechen, der mir Aufmerksamkeit zu schenken schien. Ich sagte ihm zunächst, daß in Anbetracht der
Lage eine Eskortierung nötig sein wird, um nach der Urteilsverkündung für die Sicherheit der arabischen Journalisten, die angegriffen worden waren, und meine eigene zu sorgen. Der Hauptmann antwortete mir, daß
Verstärkung anrücke und daß er für unsere Sicherheit bis zum Ausgang des Justizpalastes garantieren könne, jedoch nicht darüber hinaus. Das war keine Lösung, denn eine größere Eskortierung würde nicht unbemerkt
bleiben, und es standen außer den strategischen und kontrollierten Initiativen aus der Zentrale der zionistischen Führung (die aber auch den Gipfel der Barbarei bis hin zu einer Schlächterei erreichen können)
autonome oder halbautonome Aktionen kleiner entfesselter Gruppen zu befürchten. Ich wendete mich also ein zweites Mal an den Hauptmann und sagte zu ihm: “Hauptmann, wenn ich freigesprochen werde – doch
Sie können sich sicher sein, daß das nicht der Fall sein wird, obwohl ich nicht weiß, wie man mich verurteilen will –, bin ich in Lebensgefahr. Ich bitte Sie, den Gerichtspräsidenten davon in Kenntnis zu
setzen und mit mir gemeinsam die Möglichkeiten zu erörtern, wie wir aus dem Gerichtsgebäude kommen können.”
Der Hauptmann berichtete dem Gerichtspräsidenten Montfort, als dieser noch ohne Robe war und, wie es schien, angespannt zum Gerichtssaal kam. Dies alles spielte sich noch vor Einlaß des Publikums ab. Dann wurde der
Eingang freigegeben. Mein Verteidiger Eric Delcroix erschien, gemeinsam mit Professor Faurisson und dessen Mitarbeiterin. Ihre unerwartete Anwesenheit komplizierte meine Lage noch etwas mehr. Deswegen unterrichtete
ich Rechtsanwalt Delcroix sofort von diesem ganzen zionistischen Observierungsapparat im Justizpalast und wahrscheinlich auch um diesen herum, von dem der sichtliche Teil (die Bétar-Gruppe vor der 17. Strafkammer)
nur die Spitze des Eisbergs war, und daß einige der Zionisten über alle Maßen rasend vor Wut zu sein schienen. Ich sagte ihm, daß eine Polizeieskorte im Justizpalast meines Erachtens nur die Spannung erhöhen und ein
Gemetzel geradezu heraufbeschwören würde, sowie wir nicht mehr den Schutz dieser Eskorte genießen würden. Ich wies ihn darauf hin, daß ich keine klare Antwort erhalten hatte, und bat ihn, er möge das ihm Mögliche
tun, Versicherungen zu bekommen. Doch soweit ich sähe, säßen wir in einer Falle; wir könnten nicht ausschließen, daß man sich die schlimmsten Dinge überlegt habe. Ich meinerseits würde mein Verhalten von der zu
treffenden Entscheidung abhängig machen.
Die Sitzung wurde eröffnet. Ich wurde nach vorn gerufen, um den Gerichtsbeschluß für die Vorabveröffentlichung des Garaudy-Textes im privaten Rahmen, der nur den Freunden der Vieille Taupe unter den Abonnenten von La Vieille Taupe ausgehändigt worden war, zu hören, der zu einem wohlbegründeten Freispruch geriet. Nachdem der Richter geendigt hatte, sagte er zu mir: “Sie sind entlassen und können jetzt gehen.”
Ich setzte mich in die Reihen der Zuhörer, um das Urteil gegen Roger Garaudy wegen seiner Veröffentlichung des nahezu gleichen Textes im Selbstverlag zu hören. Roger Garaudy wurde in vier äußerst spitzfindigen und
sorgfältig begründeten Anklagepunkten für schuldig befunden. Die Strafe für die “Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit” war im Urteil zum zweiten Anklagepunkt auf 30000 Franken festgesetzt
worden und auf 50000 Franken im vierten Urteil; die Wiedergutmachung für erlittenen Schaden des Balletts der Nebenkläger auf jeweils einen Franken, eine Ohrfeige für all die Possen dieser Kasper, über deren
Harlekinaden die Medien zu Recht schwiegen.
Doch vor allem erinnerte das Gericht mit seiner wohlüberlegten, geradezu artistischen Formulierung daran, daß es ihm obliegt, den Text Garaudys durch die Brille des Gayssot-Gestzes zu sehen, welches es streng beim
Wort nahm. Das Gericht stellte weiterhin fest, daß der Text Garaudys unter dieses Gesetz fiele, doch war es vorsichtig genug zu präzisieren, daß dies nicht bedeuten würde, daß die in Garaudys Buch enthaltenen
Angaben historisch falsch seien. Dies fiele “nicht in die Zuständigkeit des Richters”.
Soweit ich dies nach einfachem Gehör der Urteilsbegründung – wiederholt im zweiten und vierten Urteil – sagen kann, handelt es sich dabei nicht um eine simple rhetorische Formulierung, wie sie bereits von
einigen wenig gewissenhaften Richtern gebraucht worden war, um so zu tun, als täten sie nicht, was sie tun, wie zum Beispiel im Urteil gegen Faurisson vom 8. Juli 1981 (siehe Jean-Gabriel Cohn-Bendit u.a.: “Intolérable intolérance”1), oder im Beschluß vom 26. April 1983 (siehe
“Épilogue judiciaire de l’affaire Faurisson”1), d.h. in der historischen und faktenmäßigen Problematik– was immer sie auch sagen – Stellung zu beziehen. Diesmal
enthielt sich das Gericht wohlweislich, was bestätigte, daß es der revisionistischen Argumentation durchaus gefolgt war und diese als logisch schlüssig anerkannte.
Das Problem bestand nun darin, aus dem Gerichtssaal zu kommen, ohne ehrliche “demokratische” Spitzel am Hintern kleben zu haben. Natürlich ging die Belagerung des Justizpalastes durch die organisierten
zionistischen Zeloten weiter. Herr C., der als Schaulustiger gekommen war und den Fehler beging, sich mit bekannten Revisionisten zu unterhalten oder ihnen sogar die Hand zu geben, ist sofort nach Verlassen des
Gerichtssaales geschlagen worden und mußte fliehen. Er trug eine Verletzung am Schienbein davon, die von Schuhen mit Stahlkappen verursacht waren. Nun erhielt Maître Delcroix von einem Gendarmen die Erlaubnis, einen
unbekannten Weg zu nehmen, um die besonders bedrohten Personen evakuieren zu können. Ich schloß mich dieser Gruppe an, und wir verließen schließlich den Justizpalast durch das Kellergeschoß.
1 zu beziehen über VdF-Buchdienst.
Übersetzung: Peter Töpfer
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